Die 2. Wanderung wird geplant für Mai 2012


von   Montag den   21.05.2012 
bis    Samstag den  26.05.2012

natürlich sind auch weniger Tage buchbar

                   

Sie können mitwandern, wenn Sie möchten.    

Termin: 21.05.2012 Anreise      26.05.2012 Abreise 
 =  5 Nächte

Die Möpse wandern wieder !

Liebe Mopsfreunde !

Reisen mit Hund in Europa wird immer einfacher. Aber trotzdem gibt es immer ein paar Regeln, die man beachten muss, wenn man mit Hund in den Urlaub fährt.

Urlaub mit Hund in Österreich: Hier sind einige Regeln.

In öffentlichen Verkehrsmitteln darf Ihr Hund mit, kleine Hunde (Möpse) reisen oftmals umsonst.

Wenn Sie Ihre Ferien mit Hund in Österreich verbringen wollen, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis.

Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein. Eine Wiederholungsimpfung sollte innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Hersteller angibt.

Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation (Chip) bei ihren Hunden anbringen zu lassen.  Bis 2011 wird auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.

Mit wie viel Hunden auf Reisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden.



Leinen- und Maulkorbpflicht                                                                                                                                                         

Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Allgemein wurde bisher ein Leinen- und Maulkorbzwang nur selten überprüft - aber sicher ist sicher. Es kann nicht schaden, zumindest einen Maulkorb in der Tasche mit sich zu führen.

Quelle: eRPaki Hundezubehör

Unser Tipp
 
Um jedem Ärger auszuweichen, haben wir einen Maulkorb für unseren Mopsi gekauft. 
 
Wird natürlich nur mitgeführt und nur wenn es unvermeidbar ist angelegt. 
Sitzt gut und kostet 12,00 €

Die URL ist:    

http://www.erpaki.de/product_info.php/info/p74_maulkorb-leder-offen-gr--7-french-bully.html

Quelle: eRPaki Hundezubehör

Eine Gurtpflicht 

In einigen europäischen Ländern wie Italien oder Spanien gibt es bereits eine sogenannte "Sicherungspflicht" für Tiere während der Fahrt im Auto. Verstöße werden dort mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro geahndet.
Und das besagt sinngemäß, dass Ladungen - und damit auch Tiere - so zu verwahren sind, dass eine sichere Fahrt nicht beeinträchtigt wird, und niemand gefährdet ist.

Mit Hund im Restaurant
Die Österreicher haben gegen Hunde im Restaurant nichts einzuwenden. Und wenn doch, ist es meistens draußen schon angegeben und dann geht man halt ins nächste Restaurant.

                   


Die Hinterlassenschaften beim Gassigehen sorgen gelegentlich für Unmut, deshalb Hundekotbeutel benutzen !
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Copyright: © 2011 Günter Otto 

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